Die Blut-Dopingkontrolle: Schritt für Schritt
| Aufgebot und Identifikation |
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Das Kontrollpersonal weist sich aus. Der Athletin werden Ort, Zeitpunkt und Durchführungsart der Kontrolle anhand des Aufgebots schriftlich bekannt gegeben. Sie wird über ihre Rechte und Pflichten informiert. Das Kontrollpersonal stellt sicher, dass die Identität der Athletin korrekt festgestellt ist, z.B. anhand einer Identitätskarte, eines Fahrausweises oder durch Bezeugung einer Begleitperson. Mit der Unterschrift auf dem Protokoll der Dopingkontrolle bestätigt die Athletin, die Aufforderung zur Dopingkontrolle erhalten zu haben. Die unter Aufsicht stehende Athletin muss, je nach Analyse, nach einem Wettkampf oder anstrengendem Training zwei Stunden bis zur Blutentnahme warten.
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| Im Kontrollbereich |
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Die Warte- und Kontrollbereiche sind getrennt. Im Kontrollbereich dürfen neben dem Kontrollpersonal ausschliesslich die zu kontrollierende Athletin, auf Wunsch mit einer Vertrauensperson, sowie gegebenenfalls Beobachter der WADA sowie Auditoren und Evaluatoren von Antidoping Schweiz anwesend sein. Der Athletin wird auf Wunsch der Ablauf der Kontrolle erklärt. Neben Blut kann auch Urin kontrolliert werden (s. Ablauf Urin-Dopingkontrolle). Die Athletin darf während der Kontrolle trinken und essen, ausser im Kontrollbereich. Vor der Blutabnahme muss die Athletin für mindestens zehn Minuten eine aufrechte Sitzposition einnehmen. Die Wartezeit kann dazu verwendet werden, falls notwendig, das Formular «Fragen zum biologischen Pass» auszufüllen und Angaben zu den in letzter Zeit eingenommenen Medikamenten zu machen.
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| Auswahl des Kontrollmaterials |
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Die Athletin wählt je nach Analyse ein bis zwei verpackte Kontrollsets und ein bis zwei Blutentnahmesets aus. Es müssen jeweils mindestens drei Sets zur Verfügung stehen. Die Verpackung muss intakt sein. Ist die Athletin mit der ausgewählten Ausrüstung nicht zufrieden, kann sie eine zweite, anschliessend eine dritte auswählen. Das Kontrollset enthält einen A-Behälter (rote Nummer) und einen B-Behälter (blaue Nummer), Klebeetiketten und zwei verschliessbare Plastiksäcke. Die Nummern auf dem Set, auf den Behältern, auf den Deckeln und auf den Klebeetiketten müssen identisch sein. Das Blutentnahmeset beinhaltet das Blutentnahmebesteck und die Blutentnahmeröhrchen inklusive zweier Schaumstoffpolster.
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| Blutentnahme |
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In der Regel erfolgt die Blutentnahme in aufrechter Sitzposition. Auf Wunsch der Athletin kann die Blutentnahme aber auch im Liegen erfolgen. Für eine Kontrolle werden zwischen 6 und 16 ml Blut benötigt. Die Blutentnahme muss hygienisch einwandfrei durchgeführt werden. Der Kontrolleur entnimmt der Athletin Blut, unter Verwendung des Blutentnahmesets. Anschliessend sorgt er für die erforderliche medizinische Versorgung der Einstichstelle.
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| Beschriften der Blutproben |
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Die Athletin klebt eine Etikette auf jedes Blutentnahmeröhrchen und, falls ausgefüllt, eine auf das Formular «Fragen zum biologischen Pass».
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| Verschliessen der Blutentnahmeröhrchen |
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Die Athletin öffnet die Behälter A und B gemäss den Erklärungen des Kontrolleurs. Dann stellt sie ein Blutentnahmeröhrchen (je nach Analyse inklusive Schaumstoffpolster bei den kleinen Röhrchen) in den Behälter A und eines (je nach Analyse inklusive Schaumstoffpolster bei den kleinen Röhrchen) in den Behälter B und verschliesst die beiden Behälter mit den dazugehörenden Schraubdeckeln. Die Deckel werden ohne Kraftaufwand vollständig zugedreht. Sie können nun nicht mehr zurückgedreht und geöffnet werden. Im Labor werden die Deckel aufgeschnitten und sind nicht mehr verwendbar.
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| Protokoll der Dopingkontrolle |
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Jetzt trägt der Kontrolleur weitere Angaben, wie die Behälternummer, in das Protokoll ein. Das Labor erhält nur Angaben zu den Probennummern, dem Datum und der Zeit der Blutentnahme, der Sportart und dem Geschlecht sowie ggf. Medikamenten. Alle anderen persönlichen Angaben bleiben für das Labor nicht ersichtlich. Der rote Teil des Protokolls (Seite 6) wird zusammen mit den zwei Proben in einen Plastiksack gegeben. Dieser wird anschliessend versiegelt.
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| Unterschrift |
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Der restliche Teil des ausgefüllten Protokolls der Dopingkontrolle (Blatt 2 bis Blatt 5) wird von der Athletin auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Eventuell werden zusammen mit Blut- auch Urinproben genommen und im gleichen Protokoll aufgeführt. Bemerkungen oder mögliche Beanstandungen können im Protokoll schriftlich festhalten werden. Der Kontrolleur, allfällige Begleitpersonen und zuletzt die Athletin unterzeichnen abschliessend das Protokoll. Mit den Unterschriften wird bestätigt, dass die Kontrolle regelkonform durchgeführt wurde.
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| Abschluss der Kontrolle |
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Die Athletin erhält eine Kopie des Protokolls der Dopingkontrolle. Diese sollte gut aufbewahrt werden. Das Resultat der Dopingkontrolle wird der Athletin elektronisch oder schriftlich mitgeteilt. Bis zu 30 Minuten nach der Blutentnahme sollten keine anstrengenden Bewegungen mit dem betroffenen Arm gemacht werden.
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| Versand und Analyse der Blutproben |
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Die Blutproben werden in einer Kühlbox zur Analyse ins Labor gesandt, wo vorerst die A-Probe analysiert wird. Wird eine verbotene Substanz in der A-Probe nachgewiesen, so hat die betroffene Athletin das Recht, mittels der B-Probe eine Zweitanalyse zu verlangen.
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