Blutkontrolle
Neben den üblichen Urinproben werden zunehmend Blutproben entnommen. Blutproben können Urinproben nicht ersetzen, da sich im Urin verbotene
Substanzen über längere Zeit ansammeln können. Sie sind dann im Urin noch vorhanden, auch wenn sie nicht mehr im Blut nachweisbar sind. Blutproben ergänzen Urinproben aber sehr gut, da sie z.B. für längerfristige Blutprofile (Blutpässe) oder für den Nachweis von Stoffen wie
Fremdblutdoping, künstliches Blut oder
Wachstumshormone notwendig sind.
Die nachstehenden Texte und Bilder führen Schritt für Schritt durch eine Blut-
Dopingkontrolle. Wird eine Blutprobe für den biologischen Pass entnommen, muss nach einem
Wettkampf oder einem anstrengenden
Training zwei Stunden bis zur
Blutentnahme gewartet werden. Während dieser Zeit stehen die
Athletinnen und
Athleten unter ständiger Aufsicht.
1. Schritt: Aufgebot und Identifikation
Das Kontrollpersonal weist sich aus und bietet die
Athletin auf. Die
Athletin wird über ihre Rechte und Pflichten informiert. Die Kontrolleurin überprüft die Identität der
Athletin z.B. anhand einer Identitätskarte. Mit der Unterschrift auf dem Protokoll der
Dopingkontrolle bestätigt die
Athletin, die Aufforderung zur
Dopingkontrolle erhalten zu haben.
2. Schritt: Im Kontrollbereich
Im Kontrollbereich darf das Kontrollpersonal, die
Athletin, falls erwünscht eine Vertrauensperson sowie bezeichnete Vertreter des nationalen oder internationalen Verbands und ein Dolmetscher anwesend sein. Neben Blut kann auch Urin kontrolliert werden, der
Athletin wird der Ablauf erklärt. Vor der Blutabnahme muss die
Athletin für mindestens zehn Minuten eine aufrechte Sitzposition einnehmen. Während dieser Zeit können Formulare ausgefüllt und Angaben zu den in letzter Zeit eingenommenen Medikamenten gemacht werden.
3. Schritt: Auswahl des Kontrollmaterials
Die
Athletin wählt die Kontrollsets und die Blutentnahmesets aus. Es müssen jeweils mindestens drei Sets zur Auswahl stehen. Die Verpackung muss intakt sein. Das Kontrollset enthält einen A- und einen B-Behälter sowie Klebeetiketten. Die Nummern auf dem Set, auf den Behältern, auf den Deckeln und auf den Klebeetiketten müssen identisch sein. Das Blutentnahmeset beinhaltet das
Blutentnahme-Besteck und die Blutentnahmeröhrchen.
In der Regel erfolgt die
Blutentnahme in aufrechter Sitzposition. Auf Wunsch der
Athletin kann die
Blutentnahme im Liegen erfolgen. Der Blood Control Officer (
BCO) entnimmt der
Athletin zwischen 6 und 16 ml Blut. Die
Blutentnahme muss hygienisch einwandfrei durchgeführt werden und den Vorschriften für Sicherheitsvorkehrungen in medizinischen Einrichtungen entsprechen.
5. Schritt: Beschriften der Blutproben
Die
Athletin klebt eine Etikette auf jedes Blutentnahmeröhrchen und, falls notwendig, auf die entsprechenden Formulare.
6. Schritt: Verschliessen der Blutentnahmeröhrchen
Die
Athletin öffnet die Behälter A und B und stellt je ein Blutentnahmeröhrchen in die Behälter. Anschliessend verschliesst sie, ohne Kraftaufwand, die beiden Behälter mit den dazugehörenden Deckeln. Die Behälter können nun nicht mehr geöffnet werden.
Der
BCO trägt Angaben, wie z.B. die Behälternummern, in das Protokoll ein. Ein Teil des Protokolls wird zusammen mit den Proben in einem Plastiksack verschlossen.
8. Schritt: Unterschrift
Der restliche Teil des ausgefüllten Protokolls der
Dopingkontrolle wird von der
Athletin auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Bemerkungen oder mögliche Beanstandungen können protokolliert werden. Der
BCO, allfällige Begleitpersonen und zuletzt die
Athletin unterzeichnen das Protokoll. Mit den Unterschriften wird bestätigt, dass die
Kontrolle regelkonform durchgeführt worden ist.
10. Schritt: Versand und Analyse der Blutproben
Die Blutproben werden in einer Kühlbox zur Analyse ins
Labor gesandt. Das
Labor erhält nur Angaben zu den Probennummern, dem Datum und der Zeit der
Blutentnahme, der Sportart und dem Geschlecht. Alle anderen persönlichen Angaben bleiben für das
Labor nicht ersichtlich. Im
Labor wird vorerst die
A-Probe analysiert. Wird eine
verbotene Substanz in der
A-Probe nachgewiesen, so hat die betroffene
Athletin das Recht, mittels der
B-Probe eine Zweitanalyse zu verlangen.