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Meldepflichten

 
Der Welt-Anti-Doping-Code der Welt-Anti-Doping-Agentur und das Doping-Statut von Swiss Olympic schreiben vor, dass unangekündigte Kontrollen ausserhalb von Wettkämpfen durchzuführen sind. Aus diesem Grund müssen gewisse Athleten und Teams entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu einem Kontrollpool ihre Aufenthalte melden und aktualisieren.
 
In der Schweiz kann die Meldepflicht mittels dem elektronischen System SIMON wahrgenommen werden.
 
Meldepflichtige Athleten und Team-Administratoren erhalten persönliche Briefe mit Angaben zu Benutzername und Passwort von Antidoping Schweiz zugeschickt.
 
Einige internationale Verbände verlangen von ihren Athleten und Teams, dass sie ihre Meldepflichten mittels eines anderen elektronischen Systems (ADAMS) wahrnehmen. Diese Athleten oder Teams müssen ihre Daten Antidoping Schweiz nicht auch noch melden.
 
Für die Athleten und Teams bestehen unterschiedliche Meldepflichten. Über das Ausmass der allfälligen Meldepflichten entscheiden das Leistungsniveau und die damit einhergehende Kontrollpool-Zugehörigkeit eines Athleten oder Teams.