Rücktritt und Comeback
Um wieder an Wettkämpfen teilnehmen zu können, die seinem Leistungsniveau vor Beendigung der aktiven Laufbahn entsprechen, muss ein aus dem
RTP oder dem
NTP zurückgetretener
Athlet sechs Monate in einem von Antidoping Schweiz zu bestimmenden
Kontrollpool integriert gewesen sein.
Anderslautende Bestimmungen der internationalen Verbände gehen denjenigen des
Doping-Statuts und der
Ausführungsbestimmungen vor. Es liegt in der Verantwortung des
Athleten, sich diesbezüglich mit seinem internationalen Verband in Verbindung zu setzen.