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Kontrollpools

 
Athletinnen und Athleten sowie Teams können von ihrem Internationalen Verband oder von Antidoping Schweiz in einen Kontrollpool eingeteilt werden. Es wird zwischen verschiedenen Stufen von Kontrollpools unterschieden.
 
Die Einteilung in einen Kontrollpool bringt unterschiedliche Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Meldepflicht und dem Vorgehen zum Einreichen von Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) mit sich.
 
Der zuständige Verband informiert seine Athletinnen und Athleten oder Teams über ihre Kontrollpool-Zugehörigkeit.

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