Einzelsportarten
Nähere Informationen zur Vorgehensweise bei der Beantragung einer
ATZ können unter der Rubrik „
Ausnahmebewilligung“ nachgelesen werden.
Dopingkontrollen können (und werden) aber auch ausserhalb dieses 60-Minuten-Zeitfensters durchgeführt werden.
Die Einteilung der
Athletinnen und
Athleten in den
allgemeinen Kontrollpool ATP erfolgt durch Antidoping Schweiz in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen nationalen Verband.
Athletinnen und
Athleten im
ATP sind verpflichtet Antidoping Schweiz eine vollständige Wohnanschrift, Adresse des Arbeitgebers / Studienplatzes, e-Mail-Adresse, Telefonnummer, regelmässigen Trainingsort und allfällige Kaderzusammenzüge zu melden.