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Einzelsportarten

 
Die Kontrollpool-Zugehörigkeit hat Auswirkungen auf die Vorgehensweise bei der Beantragung einer Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ). Je nach Kontrollpoolzugehörigkeit und Substanz sind die erforderlichen Unterlagen vorgängig, bzw. erst nach einer erfolgten Dopingkontrolle an Antidoping Schweiz zu senden.
Nähere Informationen zur Vorgehensweise bei der Beantragung einer ATZ können unter der Rubrik „Ausnahmebewilligung“ nachgelesen werden.
 
Athletinnen und Athleten, die sich im registrierten Kontrollpool ihres internationalen Sportverbandes befinden, werden automatisch in den registrierten Kontrollpool RTP eingeteilt. Ausserdem kann Antidoping Schweiz zusätzliche Athletinnen und Athleten für diesen Kontrollpool bestimmen. Zusätzlich zu den detaillierten Whereabouts Informationen müssen diese Athletinnen und Athleten auch ein tägliches Zeitfenster von 60 Minuten zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends angeben, in welchem sie für Dopingkontrollen auffindbar sind.
Dopingkontrollen können (und werden) aber auch ausserhalb dieses 60-Minuten-Zeitfensters durchgeführt werden.
Drei Verletzungen der Meldepflicht (filing failure) und / oder versäumte Kontrollen während des 60-Minuten-Zeitfensters (missed test) innert 18 Monaten können mit einer Sperre von mindestens einem Jahr sanktioniert werden.
 
Die Einteilung der Athletinnen und Athleten in den nationalen Kontrollpool NTP erfolgt durch Antidoping Schweiz in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen nationalen Verband. Athletinnen und Athleten im NTP sind verpflichtet Antidoping Schweiz detaillierte Whereabouts Informationen zu übermitteln.
Drei Verletzungen der Meldepflicht (filing failure) innert 18 Monaten können mit einer Sperre von mindestens einem Jahr sanktioniert werden.
 
Die Einteilung der Athletinnen und Athleten in den allgemeinen Kontrollpool ATP erfolgt durch Antidoping Schweiz in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen nationalen Verband. Athletinnen und Athleten im ATP sind verpflichtet Antidoping Schweiz eine vollständige Wohnanschrift, Adresse des Arbeitgebers / Studienplatzes, e-Mail-Adresse, Telefonnummer, regelmässigen Trainingsort und allfällige Kaderzusammenzüge zu melden.
 
Lizenzierte Sportlerinnen und Sportler und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an von Swiss Olympic oder einem zugehörigen Verband organisierten Wettkämpfen, welche weder im RTP, NTP oder ATP eingeteilt sind. Diese unterliegen keinen speziellen Verpflichtungen.