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Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

 
ACHTUNG

Seit dem 1. Januar 2010 gelten neue Richtlinien für Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen ZweckenATZ und zu den Deklarationen des Gebrauchs (DOU):

Das Vorgehen zur Einreichung ist abhängig von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Kontrollpool. Der zuständige Verband informiert über die Zugehörigkeit zu einem Kontrollpool.
Das heisst:
  1. Überprüfen Sie Ihre Zugehörigkeit zum Kontrollpool
    --> Gesamtübersicht Meldepflichten und ATZ
  2. Asthma-Behandlungen mit Salbutamol und Salmetrol zur Inhalation brauchen ab 1.1.2010 keine ATZ mehr, eine Deklaration des Gebrauchs (s. DOU) ist genügend.
  3. In der Regel brauchen Asthma-Behandlungen mit Terbutalin und Formoterol zur Inhalation in der Schweiz eine nachgängig eingereichte ATZ (Ausnahme RTP)
  4. Nachgängig = Antidoping Schweiz fordert nach einem entsprechenden Analyseresultat den vollständigen ATZ-Antrag ein. Die medizinischen Abklärungen müssen aber vor dem Therapiebeginn erfolgt sein
  5. Vorgängig = Der vollständige ATZ-Antrag ist vor dem Beginn der Behandlung einzureichen (i.d.R. mindestens 30 Tage)