Urinkontrolle
1. Schritt: Aufgebot und Identifikation
Das Kontrollpersonal weist sich aus und bietet den
Athleten auf. Der
Athlet wird über seine Rechte und Pflichten informiert. Der Kontrolleur überprüft die Identität des
Athleten z.B. anhand einer Identitätskarte. Mit der Unterschrift auf dem Protokoll der
Dopingkontrolle bestätigt der
Athlet, die Aufforderung zur
Dopingkontrolle erhalten zu haben. Bis zum Abschluss der
Kontrolle steht der
Athlet unter ständiger Aufsicht.
2. Schritt: Im Kontrollbereich
Im Kontrollbereich darf das Kontrollpersonal, der
Athlet, falls erwünscht eine Vertrauensperson sowie bezeichnete Vertreter des nationalen oder internationalen Verbands und ein Dolmetscher anwesend sein. Neben Urin kann auch Blut kontrolliert werden, dem
Athleten wird der Ablauf erklärt. Der
Athlet wählt einen verpackten Urinbecher aus. Es müssen mindestens drei Becher zur Auswahl stehen. Die Verpackung muss intakt sein.
3. Schritt: Urinabgabe
Der
Athlet wird von einem Doping Control Officer (
DCO) mit dem gleichen Geschlecht zur Urinabgabe begleitet. Da bei der Urinabgabe die Sichtkontrolle vorgeschrieben ist, muss sich der
Athlet vom Bauch bis zu den Knien und vom Handgelenk bis zum Ellbogen freimachen. Für die
Kontrolle werden mindestens 90 ml Urin benötigt.
4. Schritt: Auswahl des Kontrollsets
Zurück im Kontrollraum wird die Urinmenge im Protokoll der
Dopingkontrolle eingetragen. Der
Athlet kann aus den vorhandenen Kontrollsets eines auswählen. Es müssen mindestens drei Kontrollsets zur Auswahl stehen. Das Kontrollset enthält eine A- und eine B-Flasche, deren Versiegelungen intakt sein müssen. Die Nummern auf dem Set, auf den Flaschen und auf den Deckeln müssen identisch sein.
5. Schritt: Abfüllen des Urins
Der
Athlet füllt den Urin in die Flaschen ab. Zuerst wird ca. 30 ml Urin bis zum unteren Rand der blauen Etikette in die B-Flasche geschüttet. Der Rest, mindestens 60 ml, kommt in die A-Flasche mit der roten Etikette. Zusätzlich wird die Urindichte gemessen. Bei zu dünnem Urin ist eine weitere
Probe abzugeben.
6. Schritt: Verschliessen der Flaschen
Der
Athlet verschliesst die beiden Flaschen, ohne Kraftaufwand, mit den dazugehörenden Deckeln. Die Flaschen können nun nicht mehr geöffnet werden.
Der
DCO trägt Angaben, wie z.B. die Flaschennummern, in das Protokoll ein. Eingenommene Medikamente können auf dem Protokoll deklariert werden. Die Urinproben werden in die entsprechende Verpackung verstaut.
8. Schritt: Unterschrift
Der restliche Teil des ausgefüllten Protokolls der
Dopingkontrolle wird vom
Athleten auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Bemerkungen oder mögliche Beanstandungen können protokolliert werden. Der
DCO, allfällige Begleitpersonen und zuletzt der
Athlet unterzeichnen das Protokoll. Mit den Unterschriften wird bestätigt, dass die
Kontrolle regelkonform durchgeführt worden ist.
9. Schritt: Abschluss der Kontrolle und Analyse
Der
Athlet erhält eine Kopie des Protokolls der
Dopingkontrolle. Diese sollte gut aufbewahrt werden. Das Resultat der
Dopingkontrolle wird dem
Athleten elektronisch oder per Post mitgeteilt. Die Proben werden nun zur Analyse ins
Labor gesandt. Das
Labor erhält nur Angaben zu den Flaschennummern, dem Datum und der Zeit der Urinabnahme, der Sportart und dem Geschlecht. Alle anderen persönlichen Angaben bleiben für das
Labor nicht ersichtlich. Im
Labor wird vorerst die
A-Probe analysiert. Wird eine
verbotene Substanz in der
A-Probe nachgewiesen, so hat der betroffene
Athlet das Recht, mittels der
B-Probe eine Zweitanalyse zu verlangen.
Sonderfall Zwischenversieglung
Falls der
Athlet die erforderlichen 90 ml Urin nicht auf einmal abgeben kann, wird die Teilprobe zwischenversiegelt und die Nummer der Zwischenversiegelung im Protokoll eingetragen. Der
Athlet steht bis zur erneuten Urinabgabe unter ständiger Aufsicht. Kann der
Athlet wieder Urin abgeben, so wird mit einer erneuten Urinabgabe weitergefahren. Sind insgesamt mindestens 90 ml Urin abgegeben, so werden die Teilproben vereinigt und abgefüllt (siehe Schritt 5).