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Rechte und Pflichten

 
Die Anti-Doping-Bestimmungen sind Teil der Sportregeln und schützen das Recht der Athleten auf faire Wettkämpfe. Es ist wichtig, dass die Sporttreibenden ihre Rechte und auch ihre Pflichten kennen. Die wichtigsten Rechte und Pflichten rund um die Dopingbekämpfung werden nachfolgend aufgeführt.
 
Athleten haben nicht abschliessend folgende Rechte:
  1. korrekte und vertrauliche Behandlung durch die Kontrollpersonen;
  2. über die Konsequenzen im Falle einer Verweigerung informiert zu werden;
  3. sich durch eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle begleiten zu lassen;
  4. bei Bedarf einen Dolmetscher beizuziehen;
  5. sich den Ablauf der Kontrolle erklären zu lassen;
  6. eine Auswahl an originalverpacktem Kontrollmaterial zu haben;
  7. Anwesenheit einer Kontrollperson gleichen Geschlechts bei der Urinabgabe; die Handhabung des Kontrollmaterials an die Kontrollperson zu delegieren oder selber durchzuführen;
  8. Bemerkungen zum Kontrollablauf auf dem Kontrollformular zu notieren;
  9. eine Kopie des unterschriebenen Formulars zu erhalten;
  10. über das Resultat der Analyse unterrichtet zu werden;
  11. bei einer positiven A-Probe innert der vorgegebenen Frist die Analyse der B-Probe zu verlangen;
  12. zur allfälligen Analyse der B-Probe im Labor eine Fachperson der eigenen Wahl beizuziehen;
  13. im Falle eines Sanktionsverfahrens eine Anhörung sowie eine Rekursmöglichkeit zu erhalten.
 
Athleten haben nicht abschliessend folgende Pflichten:
  1. sich regelmässig über die Dopingliste zu informieren (z.B. auf www.antidoping.ch);
  2. bei medizinischer Behandlung Fachpersonen darüber zu informieren, dass sie Sport treiben und den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehen;
  3. Athleten in einem Kontrollpool müssen Meldung über ihre Aufenthaltsorte machen;
  4. alle Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass über die Nahrung (inkl. Supplemente) keine verbotenen Substanzen eingenommen werden;
  5. sich bei Aufgebot kontrollieren zu lassen;
  6. das Aufgebot zur Kontrolle durch Unterschrift auf dem Kontrollformular zu bestätigen;
  7. sich gegenüber der Kontrollperson auszuweisen;
  8. den Anweisungen der verantwortlichen Kontrollpersonen zu folgen;
  9. sich zwischen dem Aufgebot und dem Einfinden in der Kontrollstation von einer Kontrollperson beaufsichtigen zu lassen;
  10. nach Beendigung der Kontrolle das Formular zu unterzeichnen;