
Die Bestimmungen gegen Doping im Schweizer Sport gelten grundsätzlich für alle Sporttreibenden, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzterem angeschlossenen Verein angehören, die von einer dieser Gruppierungen lizenziert sind oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die einen Bezug zu einer solchen Gruppierung aufweisen.
Athleten in einem Kontrollpool
Athleten nationaler und internationaler Stärkeklassen sind in Kontrollpools eingeteilt. Sie haben grundsätzlich quartalsweise Meldungen zu ihren voraussichtlichen Aufenthaltsorten einzureichen.