FAQ

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FAQ

Dopingliste

Was sind „nicht genehmigte Substanzen“ in der Substanzklasse S0?

Wenn eine neue Substanz als Dopingmittel auftaucht, die nicht einer bestehenden Substanzklasse zugeschrieben werden kann (z.B. Anabolika, Stimulanzien), so kann sie mit Hilfe dieser Substanzklasse dennoch geahndet werden. Es könnte sich dabei z.B. um Substanzen aus vor-klinischer oder klinischer Entwicklung handeln, die noch nicht zur medizinischen Therapie genehmigt wurden. Aber auch Substanzen aus medizinischen Entwicklungen, die abgebrochen wurden oder Substanzen, die nicht mehr erhältlich sind, gehören dazu. Speziell angefertigte Designer-Drogen oder Veterinärprodukte können ebenfalls in diese Verbotsklasse fallen.

Nicht in diese Verbotsklasse fallen z.B. neue Methoden für Training oder Physiotherapie.

Was sind die Neuerungen in der Asthmabehandlung mit Beta-2-Agonisten zur Inhalation?

Die grössten Änderungen betreffen die Zulassung von Formoterol zur Inhalation bis 54 µg/Tag.

 

In der Dopingliste 2012 wurde erstmals Formoterol zur inhalativen Anwendung bis zu einer täglichen Maximaldosis von 36 µg erlaubt. Dies ist deutlich tiefer als die von verschiedenen nationalen Heilmittelinstituten erlaubte Tagesmaximaldosis, so auch in der Schweiz. Daher ist die Erhöhung dieses Grenzwertes aus unserer Sicht sinnvoll.

Gibt es Änderungen bei den Bestimmungen zu Cannabis?

Nein, wie bisher gilt auch 2013 die Bestimmung, dass Cannabis in allen Sportarten im Wettkampf verboten ist. Wenn im Analyselabor eine höhere Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) als 15 ng/ml Urin nachgewiesen wird, so ist dies ein Regelverstoss, der mit mehreren Monaten Wettkampfsperre sanktioniert werden kann. Cannabinol, der Hauptwirkstoff in Cannabis, wird im Körper zu THC abgebaut. Je nach Häufigkeit des Cannabiskonsums, der Qualität des Cannabis und der Konsumationszeit ändert sich die Ausscheidungszeit von THC. So ist es möglich, dass THC von mehr als 15 ng/ml Urin auch noch mehrere Tage nach der letzten Cannabiskonsumation nachgewiesen werden kann. Bei synthetischen Cannabinoiden gilt zudem überhaupt keine Toleranzgrenze.

Das heisst, um sicher zu sein, keine positive Wettkampfprobe auf THC abzugeben, sollte generell auf den Konsum von Cannabinoiden verzichtet werden.

Was bedeuten die Formulierungen zu Infusionen und Injektionen?

Intravenöse (IV) Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml pro Periode von 6 Stunden sind verboten, ausser denjenigen, die berechtigterweise im Rahmen einer Hospitalisierung oder während klinischen Abklärungen verabreicht wurden. Notfallmässige IV Infusionen oder Injektionen ausserhalb einer Hospitalisierung sind erlaubt, brauchen aber für Athletinnen und Athleten, die in einem Kontroll-Pool sind (RTP, NTP) eine nachgängige ATZ. Ein solcher Fall kann zum Beispiel bei einer sehr schweren Dehydrierung eintreten. Rehydrierungen im Rahmen vom üblichen Sporttreiben haben oral zu erfolgen (verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies die wirksamste Art ist). Infusionen sind zu diesem Zweck nicht erlaubt. Eiseninjektionen sind in Form von Spritzen bis 50 ml Inhalt pro Periode von 6 Stunden ohne Einschränkungen erlaubt.

In welchen Sportarten sind Alkohol oder Betablocker verboten?

Die in gewissen Sportarten verbotenen Substanzklassen Alkohol (P1) und Beta-Blocker (P2) wurden insofern modifiziert, als verschiedene Sportarten, bei denen bisher das Verbot galt, nicht mehr eingeschlossen sind.

 

In folgenden Sportarten ist Alkohol (Ethanol) im Wettkampf noch immer verboten:

  • Aerosport (FAI)
  • Automobilsport (FIA)
  • Bogenschiessen (FITA)
  • Karate (WKF)
  • Motorbootsport (UIM)
  • Motorradsport (FIM)


Der Konsum von Alkohol im Vorfeld einer Dopingkontrolle kann das Steroidprofil einer Athletin/eines Athleten für sie/ihn nachteilig beeinflussen. Zudem sind Antidoping Schweiz und cool&clean überzeugt, dass im Sinne der Vorbildfunktion von Sportlerinnen und Sportlern Alkohol keinen Platz im innersten Sportkreis haben sollte. Daher ist ab dem 1.1.2013 der Alkoholkonsum im Dopingkontrollbereich untersagt.

 

Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Betablocker im Wettkampf in den folgenden Sportarten verboten:

  • Automobilsport (FIA)
  • Billard (WCBS) [alle Disziplinen]
  • Bogenschiessen (FITA) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten]
  • Dart (WDF)
  • Golf (IGF)
  • Schiessen (ISSF, IPC) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten]
  • Ski (FIS) [Skisprung, Freestyle Sprung/Halfpipe sowie Snowboard Halfpipe/big air]

Was bedeutet die Aufnahme von Nikotin ins Überwachungsprogramm der WADA?

Die WADA hat ein Überwachungsprogramm für Substanzen eingerichtet, die nicht in der Dopingliste aufgeführt sind, die jedoch nach Ansicht der WADA überwacht werden sollten, um Missbrauch im Sport zu ermitteln. Seit 2012 wird die Verwendung von Nikotin, Hydrocodon und Tramadol im Wettkampf sowie von Glukokortikoiden ausserhalb des Wettkampfes überwacht. Im Falle des Nikotins bedeutet dies, dass die WADA Informationen über die Verwendung von Snus (und nicht übers Rauchen) erhalten will.


Simon

Weshalb habe ich weder Benutzername noch Passwort von Antidoping Schweiz mitgeteilt bekommen?

Lediglich Einzel-Athletinnen und Einzel-Athleten der beiden Kontrollpools RTP und NTP sind verpflichtet ihre Whereabouts Informationen zu übermitteln. Falls Sie keine Login-Daten erhalten haben, bedeutet dies, dass sie in keinem der beiden erwähnten Kontrollpools sind und keine Planung einreichen müssen.

Ich denke, dass ich meine Whereabouts einreichen muss und daher Benutzername und Passwort brauche. Wie kann ich diese Informationen bestellen?

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an simon@antidoping.ch oder rufen Sie während den Bürozeiten die SIMON-Hotline (Tel. 031 359 74 38) an.


Statistiken

In welcher Sportart gibt es am meisten Dopingfälle?

Die weltweite Statistik besagt, dass die meisten Doingfälle im Radsport vorkommen. Es werden aber auch am meisten Kontrollen im Radsport durchgeführt. Des weiteren gelten Gewichtheben, Leichtathletik, Langlauf/Biathlon zu den Sportarten mit den meisten positiven Dopingfällen.

 

Siehe WADA-Statistik: http://www.wada-ama.org/en/Resources/Global-Statistics/testing-statistics/


Supplement

Welche Grundsätze der Supplementation gilt es zu beachten?

Supplemente sollen nicht über längere Zeit und ohne individuelle Beratung einer Fachperson eingenommen werden. Isoliert eingenommene konzentrierte Nährstoffe können auch unerwünschte Wirkungen aufweisen. Grundsätzlich bildet auch bei Sportlern die gesunde Basisernährung gemäss der Lebensmittelpyramide die wichtigste Grundlage für die Leistungsfähigkeit.

 

Die Grundsätze der Supplementation sollen jederzeit eingehalten werden. Zusammenfassung der Grundsätze:

 

  1. Supplemente sind nur kleine Steinchen im Gesamtmosaik der körperlichen Leistungsfähigkeit und ersetzen eine ungenügende Sporternährung nicht.
  2. Es werden keine Substanzen verwendet, die auf der Dopingliste stehen.
  3. Die langfristige Gesundheit des Athleten und der Athletin steht im Mittelpunkt.
  4. Die genaue individuelle Anwendung und Dosierung wird zwischen Trainer und Athlet sowie bei Bedarf mit einer Fachperson abgesprochen. Mögliche Nebenwirkungen und ethische Aspekte werden berücksichtigt.
  5. Um das Verunreinigungsrisiko mit Dopingsubstanzen möglichst klein zu halten, wird auf Bestellungen aus dem Internet und von unbekannten Produzenten verzichtet.