
Der Verstoss eines Athleten oder einer anderen Person gegen eine Anti-Doping-Bestimmung kann folgende Massnahmen nach sich ziehen: (a) Annullierung bedeutet, dass die Ergebnisse eines Athleten bei einem bestimmten Einzelwettkampf oder einer bestimmten Wettkampfveranstaltung für ungültig erklärt werden, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung aller Medaillen, Punkte und Preise; (b) Sperre bedeutet, dass der Athlet oder eine andere Person für einen bestimmten Zeitraum von jeglicher Teilnahme an Wettkämpfen oder sonstigen Aktivitäten oder von finanzieller Unterstützung gemäss Artikel 10.9 ausgeschlossen wird; und (c) Vorläufige Suspendierung bedeutet, dass der Athlet oder eine andere Person von der Teilnahme an Wettkämpfen vorübergehend ausgeschlossen wird, bis eine endgültige Entscheidung nach einer gemäss Artikel 12 durchzuführenden Anhörung gefällt wird.