
In Ausnahmefällen, in denen keine anderen alternativen Therapien möglich sind, kann ein Antrag für die Verwendung verbotener Substanzen oder verbotener Methoden gestellt werden. Eine Arbeitsgruppe aus Fachpersonen beurteilt den Antrag und kann eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilen. In jedem Fall müssen die notwendigen medizinischen Abklärungen und Dokumentationen vor dem Beginn der Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methoden erfolgen. Anträge für ATZ müssen auf dem offiziellen und vollständig ausgefüllten Formular von Antidoping Schweiz oder des internationalen Sportverbandes eingereicht werden. Darin ist zu begründen, weshalb diese Anwendung notwendig ist. Das Vorgehen zur Einreichung ist abhängig von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Kontrollpool.