
Damit Kontrollen nicht nur am Wettkampf sondern auch während des Trainings möglich sind, sind die Kontrollorgane über Trainingsorte zu informieren. Nur mit diesen Angaben kann die Dopingbekämpfung zielgerichtet und effektiv arbeiten. Der Athlet, die Athletin ist deshalb verpflichtet, seine Trainingsorte und –zeiten bekannt zu geben. Diese Angaben werden nicht nur von Swiss Olympic, sondern auch von der WADA in den Richtlinien über die Ortsangaben von Athleten ("Whereabouts information") in gleicher Weise gefordert. Die Meldepflicht gilt für Athletinnen und Athleten in einem Kontrollpool.