
Methylhexaneamin ist in der Dopingliste als „spezifisches“ Stimulans aufgeführt und somit im Wettkampf verboten. Es hat eine ähnliche Struktur wie Tuaminoheptan und steht seit 2010 auf der Dopingliste der WADA.
Es hat eine ähnlich stimulierende Wirkung wie Ephedrin und wurde früher als Wirkstoff für abschwellendes Nasenspray genutzt. Heute wird Methylhexaneamin allerdings in Europa nicht mehr pharmazeutisch verwendet, soll aber ein "natürlicher" Bestandteil von Party-Drogen sein. Zudem ist es zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln (vor allem aus dem amerikanischen Markt) vorhanden. Es soll das für Nahrungsergänzungsmittel seit wenigen Jahren verbotene Ephedrin als Stimulans oder als Appetitzügler ersetzen.
Methylhexaneamin kommt als natürliche Substanz in Extrakten der Geranium-Wurzel vor, was auch zum Problem für Sportlerinnen und Sportler werden kann: Auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln ist teilweise nur "Geranium root extract" oder „Geranium oil extract“ deklariert.
Methylhexaneamin ist auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden, wie z.B. Dimethylamylamin, Dimethylpentylamin, Forthan, Floradren, 4-Methyl-2-hexanamin, 4-Methyl-2-hexylamin, 2-Amino-4-Mehtylhexan oder DMAA.