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Vorläufige Anhörung

Im Sinne des Artikels 7.5 eine beschleunigte, verkürzte Anhörung, die vor einer Anhörung gemäss Artikel 12 stattfindet, und bei welcher der Athlet von den ihm vorgeworfenen Verstössen in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit erhält, in schriftlicher oder mündlicher Form zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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