Entscheid der Disziplinarkammer
Cédric Nabé (Leichtathletik) für ein Jahr gesperrt
Ittigen, 21.7.2011. Cédric Nabé ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic wegen wiederholten Verstössen gegen die Vorschriften über die Verfügbarkeit für Kontrollen ausserhalb des Wettkampfs zu einer Sperre von einem Jahr verurteilt worden.
Die Disziplinarkammer ist auf Antrag von Antidoping Schweiz zum Schluss gekommen, dass Herr Nabé als Angehöriger eines sogenannten Kontrollpools innert 18 Monaten dreimal die ihm obliegenden Meldepflichten bezüglich seines Aufenthaltsorts verletzt hatte. Er ist verurteilt worden:
- zu einer Sperre von einem Jahr, beginnend am 22. Juni 2011;
- zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken;
- zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 1‘000 Franken.
Gegen diesen Entscheid können die Parteien und der jeweilige internationale Verband sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur Rekurs beim Tribunal Arbitral du Sport einlegen.
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Kommentar
Antidoping Schweiz nimmt den Entscheid der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic zur Kenntnis und stellt fest, dass:
- die verhängte Dauer der Sperre dem tiefst-möglichen Strafmass überhaupt entspricht;
- die Disziplinarkammer nicht dem Antrag von Antidoping Schweiz gefolgt ist.
Antidoping Schweiz prüft nun einen Weiterzug des Entscheids der Disziplinarkammer an das Tribunal Arbitral du Sport.

