
Wenn eine neue Substanz als Dopingmittel auftaucht, die nicht einer bestehenden Substanzklasse zugeschrieben werden kann (z.B. Anabolika, Stimulanzien), so kann sie mit Hilfe dieser Substanzklasse dennoch geahndet werden. Es könnte sich dabei z.B. um Substanzen aus vor-klinischer oder klinischer Entwicklung handeln, die noch nicht zur medizinischen Therapie genehmigt wurden. Aber auch Substanzen aus medizinischen Entwicklungen, die abgebrochen wurden oder Substanzen, die nicht mehr erhältlich sind, gehören dazu. Speziell angefertigte Designer-Drogen oder Veterinärprodukte können ebenfalls in diese Verbotsklasse fallen.
Nicht in diese Verbotsklasse fallen z.B. neue Methoden für Training oder Physiotherapie.
Formoterol ist ab 2012 wie Salbutamol und Salmeterol bei inhalativer therapeutischer Anwendung nicht mehr verboten. Terbutalin benötigt hingegen weiterhin eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ). Bei Salbutamol (1600 µg/ Tag) und Formoterol (36 µg /Tag) gelten Obergrenzen in der therapeutischen Anwendung. In der Regel genügen diese Obergrenzen für eine Asthmabehandlung. Falls Terbutalin oder Formoterol in höheren Dosen als 36 µg/Tag eingesetzt werden soll, muss ein Antrag auf eine ATZ gestellt werden (für Athletinnen und Athleten im RTP vorgängig, sonst nachgängig).
Nein, wie bisher gilt auch 2012 die Bestimmung, dass Cannabis in allen Sportarten im Wettkampf verboten ist. Wenn im Analyselabor eine höhere Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) als 15 ng/ml Urin nachgewiesen wird, so ist dies ein Regelverstoss, der mit mehreren Monaten Wettkampfsperre sanktioniert werden kann. Cannabinol, der Hauptwirkstoff in Cannabis, wird im Körper zu THC abgebaut. Je nach Häufigkeit des Cannabiskonsums, der Qualität des Cannabis und der Konsumationszeit ändert sich die Ausscheidungszeit von THC. So ist es möglich, dass THC von mehr als 15 ng/ml Urin auch noch mehrere Tage nach der letzten Cannabiskonsumation nachgewiesen werden kann. Bei synthetischen Cannabinoiden gilt zudem überhaupt keine Toleranzgrenze.
Das heisst, um sicher zu sein, keine positive Wettkampfprobe auf THC abzugeben, sollte generell auf den Konsum von Cannabinoiden verzichtet werden.
Intravenöse (IV) Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml pro Periode von 6 Stunden sind verboten, ausser denjenigen, die berechtigterweise im Rahmen einer Hospitalisierung oder während klinischen Abklärungen verabreicht wurden. Notfallmässige IV Infusionen oder Injektionen ausserhalb einer Hospitalisierung sind erlaubt, brauchen aber für Athletinnen und Athleten, die in einem Kontroll-Pool sind (RTP, NTP) eine nachgängige ATZ. Ein solcher Fall kann zum Beispiel bei einer sehr schweren Dehydrierung eintreten. Rehydrierungen im Rahmen vom üblichen Sporttreiben haben oral zu erfolgen (verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies die wirksamste Art ist). Infusionen sind zu diesem Zweck nicht erlaubt. Eiseninjektionen sind in Form von Spritzen bis 50 ml Inhalt pro Periode von 6 Stunden ohne Einschränkungen erlaubt.
Ab 2012 ist Alkohol an Wettkämpfen noch im Aerosport, Automobilsport, Bogenschiessen, Karate, Motorbootsport und Motorradsport verboten. Es gilt ein Blutgrenzwert von 0.1 g/l (1‰).
Falls nichts anderes angegeben, so sind Betablocker im Wettkampf in den folgenden Sportarten verboten: Aerosport (FAI), Automobilsport (FIA), Billard (WCBS) [alle Disziplinen], Bogenschiessen (FITA) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Boules (CMSB), Bridge (FMB), Dart (WDF), Golf (IGF), Kegeln (FIQ) [neun und zehn], Motorbootsport (UIM), Schiessen (ISSF, IPC) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Ski / Snowboard (FIS) [Skisprung, Free Style Sprung / Halfpipe sowie Snowboard Halfpipe / Big Air].
Die WADA hat ein Überwachungsprogramm für Substanzen eingerichtet, die nicht in der Dopingliste aufgeführt sind, die jedoch nach Ansicht der WADA überwacht werden sollten, um Missbrauch im Sport zu ermitteln. Ab 2012 wird neu die Verwendung von Nikotin, Hydrocodon und Tramadol im Wettkampf sowie von Glukokortikoiden ausserhalb des Wettkampfes überwacht. Im Falle des Nikotins bedeutet dies, dass die WADA Informationen über die Verwendung von Snus (und nicht übers Rauchen) erhalten will.
Lediglich Einzel-Athletinnen und Einzel-Athleten der beiden Kontrollpools RTP und NTP sind verpflichtet ihre Whereabouts Informationen zu übermitteln. Falls Sie keine Login-Daten erhalten haben, bedeutet dies, dass sie in keinem der beiden erwähnten Kontrollpools sind und keine Planung einreichen müssen.
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Die weltweite Statistik besagt, dass die meisten Doingfälle im Radsport vorkommen. Es werden aber auch am meisten Kontrollen im Radsport durchgeführt. Des weiteren gelten Gewichtheben, Leichtathletik, Langlauf/Biathlon zu den Sportarten mit den meisten positiven Dopingfällen.
Siehe WADA-Statistik: http://www.wada-ama.org/en/Resources/Global-Statistics/testing-statistics/