Entscheid der Disziplinarkammer
Neuansetzung der Sperre von Jürg Graf (Mountainbike)
Ittigen, 21. Januar 2010. Jürg Graf (Mountainbike) ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic der Teilnahme an einem Rennen trotz laufender Sperre schuldig erklärt worden. Er war am 9. Juni 2009 zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt worden und hatte am 6. September 2009 an einem Rennen in Sagogn teilgenommen.
Der 26-jährige Graf ist von der Disziplinarkammer verurteilt worden:
- zu einer Neuansetzung der Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 7. September 2009
- zur Annullierung des in Sagogn erzielten Resultats
- zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 250 Franken
- zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken
Mit diesem Entscheid ist die Disziplinarkammer für Dopingfälle den Anträgen von Antidoping Schweiz gefolgt.
Gegen diesen Entscheid können die Parteien sowie der internationale Verband und die WADA innert 21 Tagen seit Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne Rekurs einlegen.
Swiss Olympic, siebtes Prinzip der Ethik-Charta:
ABSAGE AN DOPING UND SUCHTMITTEL!
Prävention im Jugendsport:

