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Abschaffung der Deklaration des Gebrauchs (DOU)

Ab dem 1.1.2011 muss keine Deklaration des Gebrauchs mehr ausgefüllt werden.

Im Jahr 2010 war dies zum Beispiel für die Asthmabehandlung mit Salbutamol oder Salmeterol und bei gewissen Anwendungsformen mit Glukokortikoiden der Fall. Ab dem 1.1.2011 ist eine Substanz entweder auf der Dopingliste und braucht für ihre Anwendung eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken, oder sie ist ohne Einschränkung und Deklaration anwendbar.

Damit vereinfacht sich auch die Regelung zur Anwendung von Medikamenten je nach Poolzugehörigkeit.