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Warnung vor Methylhexaneamin

In den vergangenen Wochen wurde mehrfach über die Substanz Methylhexaneamin (Methylhexanamin) diskutiert, da es diverse positive Fälle gab. 

Die Substanz ist eine dem Stimulans Tuaminoheptan strukturell verwandt und seit 2010 auf der Dopingliste der WADA (im Wettkampf verboten). Sie hat eine ähnlich stimulierende Wirkung wie Ephedrin und wurde früher als Wirkstoff für abschwellendes Nasenspray genutzt. Heute wird sie allerdings in Europa nicht mehr pharmazeutisch verwendet, soll aber ein "natürlicher" Bestandteil von Party-Drogen sein. Zudem ist sie zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln (vor allem aus dem amerikanischen Markt) vorhanden. Sie soll das für Nahrungsergänzungsmittel seit wenigen Jahren verbotene Ephedrin als Stimulans oder als Appetitzügler ersetzen. Zudem enthalten einige als "Wachmacher" beworbene Produkte Methylhexaneamin.


Methylhexaneamin kommt als natürliche Substanz in Extrakten der Geranium-Wurzel vor, was auch zum Problem für Sportlerinnen und Sportler werden kann: Auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln ist teilweise nur "Geranium root extract" oder „Geranium oil extract“ deklariert.


Aus diesem Grund warnt Antidoping Schweiz vor der Gefahr einer unwissentlichen Einnahme der verbotenen Substanz.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die Substanz auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden ist, wie z.B.:

  • Dimethylamylamin;
  • Dimethylpentylamin;
  • DMAA;
  • Forthan;
  • Floradren;
  • Geranamin;
  • Methylhexanamin;
  • Pentylamin, 1,3-dimethyl-;
  • 1,3-Dimethylamylamin;
  • 1,3-Dimethylpentylamin;
  • 2-hexanamin, 4-Methyl-;
  • 2-hexanamin, 4-Methyl- (9Cl);
  • 2-Amino-4-Mehtylhexan;
  • 4-Methyl-2-hexanamin;
  • 4-Methyl-2-hexylamin;

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