S0 - Nicht genehmigte Substanzen
Was sind „nicht genehmigte Substanzen“ in der Substanzklasse S0?
Wenn eine neue Substanz als Dopingmittel auftaucht, die nicht einer bestehenden Substanzklasse zugeschrieben werden kann (z.B. Anabolika, Stimulanzien), so kann sie mit Hilfe dieser Substanzklasse dennoch geahndet werden. Es könnte sich dabei z.B. um Substanzen aus vor-klinischer oder klinischer Entwicklung handeln, die noch nicht zur medizinischen Therapie genehmigt wurden. Aber auch Substanzen aus medizinischen Entwicklungen, die abgebrochen wurden oder Substanzen, die nicht mehr erhältlich sind, gehören dazu. Speziell angefertigte Designer-Drogen oder Veterinärprodukte können ebenfalls in diese Verbotsklasse fallen.
Nicht in diese Verbotsklasse fallen z.B. neue Methoden für Training oder Physiotherapie.

