Verfahren gegen Pascal Mancini (Leichtathletik) eröffnet
Ittigen, 25. Januar 2012. Antidoping Schweiz hat die Medienmitteilung von Swiss Athletics vom Mittwoch, 25. Januar 2012 im Fall Pascal Mancini zur Kenntnis genommen und bestätigt die Eröffnung eines Verfahrens gegen den besagten Athleten.
Antidoping Schweiz bestätigt hiermit, dass zwei positive Analyse-Resultate wegen Vorhandenseins der verbotenen Substanz Nandrolon im Körper des Athleten vorliegen.
Unabhängig von den in der Medienmitteilung von Swiss Athletics geschilderten Umständen ist jeder Athlet zu jeder Zeit für jegliche in seinem Organismus gefundenen verbotenen Substanzen verantwortlich. Es liegt somit am Athleten selbst, nachzuweisen, wie die fragliche Substanz in seinen Körper gelangt ist und dass ihn daran kein Verschulden trifft.
Antidoping Schweiz hat am 16. Januar 2012 ein Verfahren gegen Pascal Mancini eröffnet und erteilt dazu bis auf weiteres keine zusätzlichen Auskünfte. Einen Entscheid wird die in dieser Angelegenheit zuständige Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic erstinstanzlich zu fällen haben.

