Pascal Mancini (Leichtathletik) für zwei Jahre gesperrt
Pascal Mancini (Leichtathletik) ist von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic des Dopings mit Nandrolon schuldig erklärt worden.
Er war am 20. November und 8. Dezember 2011 anlässlich zweier Kontrollen ausserhalb des Wettkampfs positiv kontrolliert worden. Der 23-jährige Mancini ist von der Disziplinarkammer verurteilt worden:
1. zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 30. Januar 2012
2. zur Bezahlung einer Busse von 100 Franken
3. zur Bezahlung der Kosten der positiven A- und B-Proben in der Höhe von total 2‘720 Franken
4. zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 1‘400 Franken
5. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 2‘000 Franken
Kommentar Antidoping Schweiz:
Antidoping Schweiz begrüsst den Entscheid der Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) von Swiss Olympic. Er entspricht dem Doping-Statut von Swiss Olympic und dem Welt Anti-Doping Code, die besagen, dass ein Athlet selber für sein Umfeld und für alle von ihm eingenommenen oder ihm verabreichten verbotenen Substanzen verantwortlich ist. Ein Athlet hat sich stets zu vergewissern, dass alle ihm verabreichten Substanzen nicht auf der Dopingliste sind. Erhält er trotzdem eine verbotene Substanz, so hat er gemäss Doping-Statut alles zu unternehmen, um weder ein Verschulden noch eine Fahrlässigkeit zu begehen. So müsste er beispielsweise sofort sein Umfeld und Antidoping Schweiz darüber unterrichten und in der Zeit, in der die verbotene Substanz im Körper ist, weder trainieren noch Wettkämpfe bestreiten.
Gemäss DK hat Pascal Mancini aber nicht zeigen können, genügend unternommen zu haben, damit ihn kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit trifft.

