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Cannabinoide (S8)

Cannabinoide sind seit dem 1. Januar 2004 in allen Sportarten an Wettkämpfen verboten. Cannabinoide werden aus dem indischen Hanf, Cannabis sativa, gewonnen. Die wirksamste Substanz ist das Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC). Das natürliche (wie z.B. Cannabis, Haschisch, Marihuana) oder synthetische Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und die Cannabimimetika [z.B. « Spice » (enthaltend JWH018, JWH073), HU-210] sind verboten.

 

Für den Nachweis wird im Urin ein Abbauprodukt von THC nachgewiesen, das Carboxy-THC. Eine Urinkonzentration grösser als 15 ng pro Milliliter Carboxy-THC wird als positive Probe beurteilt. Der Grenzwert soll verhindern, dass durch Passivrauchen ein positiver Fall auftritt.

 

Jedes Jahr betreffen rund die Hälfte aller positiven Dopingfälle Cannabis. Cannabinoide werden individuell sehr verschieden im Körper abgebaut. Deshalb kann Carboxy-THC im Urin auch noch mehrere Tage bis Wochen nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden. Sportlerinnen und Sportler sollen deshalb grundsätzlich auf den Cannabiskonsum verzichten.

Verwandte Einträge: Verbotene Substanz
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