
Der Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic erlässt die Vorschriften zur Dopingbekämpfung. Alle gegenwärtig 83 Mitgliedverbände haben sich den Bestimmungen des Doping-Statuts zu unterziehen. Bestimmungen zur Dopingbekämpfung wurden erstmal 1967 geschaffen. Am 15. November 2008 ist das revidierte Doping-Statut von Swiss Olympic durch das Sportparlament verabschiedet worden. Mit dem Statut wird der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur in der Schweiz umgesetzt. Es definiert einleitend die Organe der Dopingbekämpfung in unserem Land: Antidoping Schweiz und die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic. Das revidierte Statut ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Definitionen und die Kommentare sind wesentlicher Bestandteil des Doping-Statuts. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit befinden sie sich in den Anhängen.