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Europaratskonvention

Die Europaratskonvention gegen Doping von 1989 ist das erste internationale Abkommen mit Gesetzeskraft zum Thema Doping. Die drei Hauptziele der Konvention sind: Verminderung und wenn möglich Ausmerzung von Doping im Sport, innerstaatliche Koordination der Dopingbekämpfung und die zwischenstaatliche Harmonisierung der Bekämpfungsmassnahmen. Die Umsetzung kann durch die Unterzeichnerstaaten selbst oder durch Delegation an den privatrechtlichen Sport erfolgen. In der Schweiz trat sie auf den 1.1.1993 in Kraft, die Kontrollen werden durch die Fachkommission für Dopingbekämpfung von Swiss Olympic durchgeführt, Information / Prävention sowie Forschung werden durch das BASPO betrieben. Im September 2004 hat die Schweiz das Zusatzprotokoll ratifiziert. Im Zentrum steht dabei die Vereinfachung und Harmonisierung der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerstaaten, beispielsweise im Bereich grenzüberschreitender Kontrollen, sowie die gegenseitige Anerkennung der Resultate von Dopingkontrollen.

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