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Bundesgesetz

Das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport von 1972 (Art. 11b ff.) wurde kürzlich mit einem entsprechenden Dopingverbot sowie begleitenden Informations- und Präventionsmassnahmen ergänzt. Es trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Es sieht vor, dass der privatrechtliche Sport für die Kontrollen verantwortlich ist und dabei Minimalanforderungen zu erfüllen hat (Dopingkontrollverordnung). Zudem erlässt der Bund eine Dopingliste (Dopingmittelverordnung), die eng der internationalen Liste folgt und für das Umfeld von Sporttreibenden gilt. Der Konsum von Dopingmitteln selbst wird nicht bestraft.
 

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