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kein grobes Verschulden beziehungsweise keine grobe Fahrlässigkeit

Die überzeugende Darlegung durch den Athleten, dass sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Kriterien für Kein Verschulden beziehungsweise keine Fahrlässigkeit, in Bezug auf den Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmung nicht erheblich war.

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