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Manipulationen (M2)

Der Begriff "chemische und physikalische Manipulation" bezeichnet die Verfälschung oder die versuchte Verfälschung mit dem Ziel die Integrität und Gültigkeit einer während einer Dopingkontrolle genommenen Probe zu verändern ist verboten. Diese schliessen ein, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Katheterisierung,
  • den Austausch und/oder
  • die Veränderung der Urinprobe (z.B. Proteasen).

Zudem sind intravenöse Infusionen verboten, ausser denjenigen, die berechtigterweise im Rahmen einer Hospitalisierung oder während klinischen Abklärungen verabreicht wurden.

Verwandte Einträge: Verbotene Methode
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