Der Zentralvorstand von Swiss Athletics legt entsprechend den Vorgaben der IAAF bzw. von European Athletics fest:
- Künftig sind nur noch Dopingkontrollen für die Homologation absoluter Schweizerrekorde (indoor und outdoor) nötig.
- Wenn immer möglich mittels einer sofortigen Kontrolle auf dem Wettkampfplatz. Wenn keine Doping-Kontrollbehörde auf dem Wettkampfplatz anwesend ist, hat der Athlet / die Athletin innerhalb von 24 Stunden eine Kontrolle bei einer offiziellen Kontrollbehörde abzuliefern.
- D.h. künftig wird darauf verzichtet, Dopingkontrollen bei U23 Schweizerrekorden zu verlangen.