
Jegliche pharmakologisch wirksame Substanz, die in den folgenden Abschnitten der Dopingliste nicht aufgeführt wird und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen ist (z.B. Arzneimittel aus präklinischen oder klinischen Entwicklungen bzw. zurückgezogene Arzneimittel, Designer-Drogen, nur für den Veterinärbereich zugelassene Substanzen), ist jederzeit verboten.