- Art. 2 Verstösse
- Art. 5 Dopingkontrollen
- Art. 7 Resultatmanagement
- Art. 8 Geltungsbereich
- Art. 10 Sanktionen
- Art. 13 Rechtsmittel
- Art. 14 Vertraulichkeit
- Art. 15 Gegenseitige Anerkennung
- Art. 19 Pflichten der Verbände und deren Mitglieder
- drei Verletzungen der Meldepflichten innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten stellen einen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar; Mindestdauer der Sperre: ein Jahr;
- alle verbotenen Substanzen gelten als spezifische Substanzen, mit Ausnahme der Anabolika, der Hormone sowie gewisser Stimulanzien, Hormonantagonisten und Modulatoren;
- eine vorläufige Suspendierung ist bereits nach der positiven A-Probe möglich / obligatorisch;
- es gelten ein flexibleres Strafmass bei aussergewöhnlichen Umständen, höhere Strafen bei erschwerenden Umständen sowie eine klarere Regelung der Mehrfachverstösse.
Die Definitionen und die Kommentare sind wesentlicher Bestandteil des
Doping-Statuts. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit befinden sie sich in den Anhängen.
Die administrative Überprüfung gemäss nebenstehender Verfahrensordnung wird durch Rechtsanwalt Laurent Contat, Lausanne, in Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt.