
Die Dopinganalytik ist ein entscheidender Bestandteil des gesamten Kontrollablaufs. Ein positives Analyseresultat ist Grundlage einer möglichen Sanktion. Die Analytik lässt sich in vier Teilbereiche gliedern: Eingangskontrolle, Analyse der A-Probe (Screening und allenfalls Bestätigungsanalyse), Berichterstattung und bei positiven Fällen Zweitanalyse. Die heutigen Analyselabors müssen strengen Qualitätsanforderungen genügen und werden von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) akkreditiert.
Für die Analytik von Urinproben gilt:
Eingangskontrolle
Bei der Eingangskontrolle wird die Unversehrtheit der Verpackung und der Verschlüsse der Flaschen überprüft. Die Nummern der Proben werden mit denjenigen auf den Begleitscheinen verglichen. Zudem wird eine erste Sichtkontrolle des Urins (Farbe, Sedimente) vorgenommen. Das Labor bestätigt anschliessend den Empfang der Proben gegenüber dem Auftraggeber.
Analyse der A-Probe
Die A-Probe wird geöffnet, die Dichte und die Säurestärke (pH) des Urins werden bestimmt. Die B-Probe wird tiefgefroren. Je nach chemischer und biochemischer Eigenschaft der möglichen Dopingsubstanzen werden unterschiedliche Aufarbeitungs- und Analysenverfahren angewendet. Wegen der grossen Probenanzahl werden zuerst Übersichtsmethoden (Screenings) angewendet, die mit möglichst wenig Aufwand alle Substanzen einer Substanzklasse analysieren können und dabei gleichzeitig empfindlich und schnell (hoher Probendurchsatz) sind. Erst beim Hinweis auf einen möglichen Dopingverstoss wird die fragliche A-Probe nochmals aufgearbeitet und mit einer Bestätigungsanalyse wird der Wirkstoff eindeutig identifiziert.
Berichterstattung
Die Resultate werden Antidoping Schweiz mitgeteilt. Diese informiert die Sportlerin oder den Sportler sowie den Verband über die Resultate.
Zweitanalyse mittels B-Probe
Verlangt eine betroffene Sportlerin, ein betroffener Sportler eine Zweitanalyse mit der B-Probe, so haben sie dies in der Schweiz innert fünf Tagen Antidoping Schweiz mitzuteilen. Bei der Zweitanalyse kann die Sportlerin oder der Sportler zusammen mit einer Vertrauensperson eigener Wahl im Labor anwesend sein. Vor ihren Augen wird die B-Probe auf Unversehrtheit geprüft, geöffnet und anschliessend der gesamte Analysengang durchgeführt. Wenn das Resultat der B-Probe dasjenige der A-Probe bestätigt, gilt die Probe als positiv. In diesen Fällen werden die gesamten Resultate und Unterlagen von Antidoping Schweiz an die Disziplinarkammer für Dopingfälle (DK) von Swiss Olympic zur Beurteilung übergeben.