Manipulationen
- Katheterisierung,
- den Austausch und/oder
- die Veränderung der Urinprobe (z.B. Proteasen).
Zudem sind intravenöse Infusionen verboten, ausser denjenigen, die berechtigterweise im Rahmen einer Hospitalisierung oder während klinischen Abklärungen verabreicht wurden.
Seit der Einführung der
Dopingkontrollen wurde immer wieder versucht, die Kontrollproben zu verändern oder auszutauschen. Eine Massnahme dies zu verhindern, ist die strikte Einhaltung des Kontrollablaufs, der die Abgabe des Urins unter Sichtkontrolle vorschreibt.