Dopingliste

Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Swiss Sport Integrity gibt jährlich eine Übersetzung dieser Dopingliste heraus.

Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich regelmässig zu vergewissern, dass die von ihnen angewendeten Substanzen und Methoden im Sport nicht verboten sind. Im Alltag empfiehlt sich, dafür die Medikamentenabfrage Global DRO zu nutzen.

Medikamentenabfrage

Dopingliste 2024

Neu ab 2024

Die Dopingliste 2024 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und löst zeitgleich alle bisherigen Listen ab.

Für die Dopingliste 2024 wurden von der WADA Anpassungen mit Auswirkungen auf den Doping-Status von Medikamenten vorgenommen. Die wichtigste Anpassung betrifft die Substanz Tramadol (ein starkes Schmerzmittel), welche ab dem 1. Januar 2024 im Wettkampf in allen Sportarten verboten ist.

Bei der therapeutischen Anwendung wurde die Auswaschphase von Tramadol auf 24 Stunden festgelegt. Diese Auswaschphase bezieht sich auf die Zeit von der letzten verabreichten Dosis bis zum Beginn des Wettkampfzeitraums (d. h. Beginn um 23:59 Uhr am Tag vor einem Wettkampf).

Athletinnen und Athleten, welche aktuell mit Tramadol behandelt werden, sollen sich baldmöglichst um eine alternative Therapie bemühen. Wenn es keine erlaubte Therapiealternative gibt, sind die ATZ-Bestimmungen zu beachten.

Eine umfassende Aufführung aller Änderungen wird von der WADA zur Verfügung gestellt.

Kriterien verbotene Substanzen und Methoden

Welche Substanzen und Methoden auf die Dopingliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Experten: die sogenannte List Expert Group. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei Kriterien beurteilt: ob sie das Potenzial haben, leistungssteigernd zu wirken, ob sie ein Risiko für die Gesundheit darstellen, und ob sie dem Sportsgeist widersprechen. Zudem können Substanzen oder Methoden verboten werden, welche die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden maskieren.

Verbotene Substanzen und Methoden

Die Dopingliste teilt die verbotenen Substanzen und Methoden in verschiedene Klassen ein:

Jederzeit verbotene Substanzen und Methoden (im und ausserhalb des Wettkampfes)

  • S0 Nicht genehmigte Substanzen
  • S1 Anabolika
  • S2 Peptidhormone, Wachstumshormone, verwandte Substanzen und Mimetika
  • S3 Beta-2-Agonisten
  • S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
  • S5 Diuretika und andere Maskierungsmittel
  • M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
  • M2 Chemische und physikalische Manipulation
  • M3 Gen- und Zelldoping

Im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden

  • S6 Stimulanzien
  • S7 Narkotika
  • S8 Cannabinoide
  • S9 Glukokortikoide

In gewissen Sportarten verbotene Substanzen

  • P1 Betablocker

Detaillierte Informationen und Wissen (über Substanzen und Methoden) werden in der Mobile Lesson «Substanzen und Methoden» von Swiss Sport Integrity vermittelt.

Spezifische und nicht-spezifische Substanzen und Methoden

Alle verbotenen Substanzen und Methoden werden in spezifische und nicht-spezifische Substanzen oder Methoden eingeteilt. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist das Strafmass grundsätzlich höher, wenn dabei nicht-spezifische Substanzen oder Methoden zur Anwendung kommen. Die verbotenen Substanzen in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:

  • S1 Anabolika
  • S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
  • S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern (z.B. Myostatinhemmer)
  • S4.4 Stoffwechsel-Modulatoren
  • S6.a Nicht-Spezifische Stimulanzien

Die verbotenen Methoden in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:

  • M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
  • M2.1 Manipulation von Dopingproben
  • M3 Gen- und Zelldoping

Missbrauchssubstanzen

Einzelne verbotene Substanzen werden als Missbrauchssubstanzen eingeteilt, da jene Substanzen in der Gesellschaft häufig ausserhalb des sportlichen Kontextes missbraucht werden. Daher kann die Anwendung oder der Besitz der oben genannten Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfes und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden.

Die Missbrauchssubstanzen umfassen abschliessend: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA/«Ecstasy»), Tetrahydrocannabinol (THC).

Bestimmungen der Internationalen Sportverbände

Neben den weltweit gültigen Anti-Doping-Bestimmungen sind auch die Bestimmungen der Internationalen Sportverbände zu beachten. In bestimmten Sportarten sind gewisse Substanzen oder Methoden zusätzlich verboten, obwohl sie nicht auf der Dopingliste aufgeführt sind.

Beispiele:

  • Der internationale Radsportverband UCI verbietet die Anwendung des Schmerzmittels Tramadol. Die Substanz Tramadol ist jedoch nicht auf der Dopingliste 2023 aufgeführt. Achtung: Ab 2024 ist Tramadol gemäss Dopingliste in allen Sportarten im Wettkampf verboten.
  • Needle Policy: Gewisse Internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee regulieren die Anwendung jeglicher Injektionen während oder rund um ihre Wettkämpfe.