Rechte und Pflichten von Athlet:innen

Die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes und des Doping-Statuts von Swiss Olympic sind Teil der Sportregeln und schützen den Anspruch der Athlet:innen auf dopingfreien Sport. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Es ist wichtig, dass die Sporttreibenden aller Leistungsniveaus ihre Rechte und Pflichten kennen.

Strict Liability

Den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegt das Prinzip der „Strict Liability“. Dies bedeutet insbesondere, dass jede:r Athlet:in für die in ihren bzw. seinen Dopingproben gefundenen Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Es liegt also grundsätzlich ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, wenn eine verbotene Substanz (oder ihre Metaboliten oder Marker) in einer Dopingprobe gefunden wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Substanz absichtlich dem Köper zugeführt wurde oder nicht. In den Urteilen des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wird diese Regel auch als „verschuldensunabhängige Haftung“ bezeichnet.

Das Prinzip der sogenannten „Strict Liability“ erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Mass an Selbstverantwortung. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Athlet:innen ihre Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel vor der Einnahme bzw. Anwendung sorgfältig überprüfen.

Krank oder verletzt?

Nahrungsergänzungsmittel

Rechte

Im «Athletes‘ Anti-Doping Rights Act» der WADA sind die fundamentalen Rechte der Athlet:innen zusammengefasst, welche im Welt-Anti-Doping-Code und in den Internationalen Standards festgehalten und verankert sind. Es ist wichtig, dass Athlet:innen sich ihrer Rechte bewusst sind und diese ausüben können.

Athlet:innen haben das Recht (Auszug):

  • auf Chancengleichheit in Training und Wettkampf, frei von Personen, welche gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossen;
  • auf gerechte Kontrollprogramme, die in allen Ländern gemäss den geltenden Standards umgesetzt werden;
  • frei von jedem Druck zu sein, der ihre Gesundheit durch Doping gefährden könnte, sei es körperlich oder emotional;
  • eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken gemäss den geltenden Bestimmungen zu erhalten;
  • auf Gerechtigkeit, insbesondere auf Anhörung, auf unparteiische und unabhängige Entscheidungsinstanzen sowie Beschwerdemöglichkeit;
  • möglichen Dopingbetrug durch Dritte anonym und vertraulich melden zu können und gegen Einschüchterungsversuche oder Drohungen geschützt zu werden;
  • Anti-Doping-Ausbildung zu erhalten;
  • auf Durchführung von Dopingkontrollen gemäss den gelten Bestimmungen, insbesondere auf vertrauliche und diskrete Behandlung durch die Anti-Doping-Organisationen sowie korrekte Abläufe.

Athletes‘ Anti-Doping Rights Act (Englisch)

Pflichten

Neben den oben aufgeführten Rechten haben die Athlet:innen die Pflicht jederzeit den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen Folge zu leisten. Sie haben insbesondere die Pflicht:

  • sich über die jeweils aktuell geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu informieren;
  • dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen oder verbotene Methoden angewendet werden;
  • ihre medizinischen Fachpersonen darüber zu informieren, dass sie den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehen;
  • im Falle medizinisch notwendiger Behandlungen mit verbotenen Substanzen oder Methoden die Bestimmungen für Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken zu befolgen;
  • falls sie in einem Kontrollpool eingeteilt sind, die Meldepflicht zu erfüllen;
  • den Aufforderungen der zuständigen Sanktionierungsinstanz Folge zu leisten (grundsätzlich in der Schweiz die Disziplinarkammer des Schweizer Sports);
  • keine Zusammenarbeit mit gesperrtem Betreuungspersonal einzugehen.

Rechte und Pflichten während der Dopingkontrolle

Es ist wichtig, dass Sportler:innen auch ihre Rechte und Pflichten anlässlich einer Dopingkontrolle kennen und wahrnehmen.

Kontrollablauf