Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

Es gibt Situationen, in denen Sportler:innen aus gesundheitlichen Gründen eine gemäss Dopingliste verbotene Substanz oder Methode benötigen. Dafür sehen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken, kurz ATZ (Englisch: Therapeutic Use Exeption, TUE), vor.

ATZ-Wizard

Der ATZ-Wizard stellt die relevanten Fragen und hilft festzustellen, ob, wann und an wen ein ATZ-Antrag gestellt werden muss.

Neustarten

Medizinische Notfälle

In einer medizinischen Notfallsituation geht die Gesundheit vor. Notfalltherapien sollen unverzüglich vorgenommen werden, auch wenn dafür gemäss Dopingliste verbotene Substanzen oder Methoden angewendet werden. Ein allenfalls notwendiger ATZ-Antrag ist einzureichen, sobald es die gesundheitliche Situation zulässt. Dies gilt auf nationaler und internationaler Ebene.

Weiterführende Informationen zu medizinischen Notfällen

Nationale und internationale ATZ-Bestimmungen

Die Welt-Anti-Doping-Agentur definiert die betreffend ATZ geltenden Bestimmungen in einem International Standard (ISTUE). Internationale Sportverbände und Nationale Anti-Doping-Organisationen halten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich die geltenden Bestimmungen zusätzlich fest. Dasselbe gilt auch für die Ausrichter grosser Wettkampfveranstaltungen (z.B. IOK, IPC, FISU).

Auf internationaler Ebene kann deshalb ein anderes Vorgehen als auf nationaler Ebene notwendig sein. Bei geplanter Teilnahme an internationalen Wettkämpfen sind daher unbedingt frühzeitig die Bestimmungen des jeweils zuständigen Internationalen Sportverbandes zu prüfen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass auch in der Schweiz internationale Wettkämpfe (gemäss Bestimmungen des jeweiligen Internationalen Sportverbandes) stattfinden können.

Swiss Sport Integrity definiert die auf nationaler Ebene geltenden Regeln in den Ausführungsbestimmungen zu Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken.

Vorgängige ATZ

Eine vorgängige ATZ bedeutet, dass vor dem Therapiestart eine Bewilligung vorliegen muss, damit die betreffende Athletin bzw. der betreffende Athlet vor einem Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch die Therapie geschützt ist. Vorgängige ATZ können durch Internationale Sportverbände, das IOK, das IPC, die FISU oder Swiss Sport Integrity verlangt werden. Wer eine vorgängige ATZ beantragen muss, finden Sie mit dem ATZ-Wizard heraus.

Nachträgliche ATZ

Die ATZ-Bestimmungen sehen vor, dass gewisse Athlet:innen nicht bereits vor dem Therapiestart im Besitz einer gültigen ATZ sein müssen. Diese Athlet:innen erhalten nachträglich, d.h. nach einer allfälligen Dopingkontrolle, die Möglichkeit, einen ATZ-Antrag zu stellen.

Die medizinischen Abklärungen müssen vor dem Therapiebeginn erfolgt und ärztlich dokumentiert sein. Auch der weitere Therapie- und Krankheitsverlauf soll sorgfältig dokumentiert werden. Das umfassende medizinische Dossier ist für einen nachträglichen ATZ-Antrag einzureichen. Wer eine nachträgliche ATZ beantragen kann, finden Sie mit dem ATZ-Wizard heraus.

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