Analytik und Profile

Die im Rahmen von Dopingkontrollen entnommenen Urin- und Blutproben dürfen nur in einem von der WADA akkreditierten Labor analysiert werden. In der Schweiz gehört das Laboratoire Suisse d’Analyse du Dopage (LAD) dazu. Swiss Sport Integrity gibt dort die Analyse der meisten Proben in Auftrag. Nach Eintreffen der Proben überprüft das Labor deren Unversehrtheit und analysiert die Proben nach den detaillierten Vorgaben der WADA. Das Labor kennt dabei nie die Identität der Personen, von denen die Proben stammen.

Laboratoire Suisse d’Analyse du Dopage (LAD)

Direkter Nachweis

Im Labor werden die Urin- und Blutproben mit unterschiedlichen Analysemethoden auf verbotene Substanzen getestet. Ein abnormes Analyseresultat («Adverse analytical finding, AAF») wird im Volksmund auch positive Probe genannt. Dies ist der Fall, wenn eine oder mehrere gemäss Dopingliste verbotene Substanzen (bzw. deren Umwandlungsprodukte, sogenannte Metaboliten) nachgewiesen werden.

Die geltenden Bestimmungen geben den Anti-Doping-Organisationen die Möglichkeit, Dopingproben bis zu 10 Jahre aufzubewahren und zu einem späteren Zeitpunkt mit verfeinerten oder neuartigen Verfahren erneut zu analysieren.

Indirekter Nachweis (Biologischer Athletenpass)

Nebst dem direkten Nachweis verbotener Substanzen in Urin oder Blut, kann ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auch indirekt belegt werden. Hierzu werden bestimmte Parameter in Langzeitprofilen erfasst (Biologischer Athletenpass). Die dauerhafte Beobachtung dieser Parameter (Blut-, Steroid- und endokrinologisches Profil) ermöglicht unnatürliche Veränderungen oder ein Überschreiten der individuellen Grenzwerte festzustellen. Solche Beobachtungen werden einerseits zur Ansetzung gezielter Dopingkontrollen, gezielter Nachanalysen oder für Ermittlungszwecke genutzt. Andererseits können sie zur Sanktionierung aufgrund von Artikel 2.2 Doping-Statut verwendet werden, auch wenn keine positive Probe vorliegt. In der Vergangenheit wurden schon zahlreiche Athlet:innen mittels solcher Verfahren erfolgreich des Dopings überführt, auch in der Schweiz.

Athletenpass

Screening- und Identifizierungsverfahren

Mittels verschiedener Analyseverfahren, aufgeteilt in Screening- und Identifizierungsverfahren, testen die Labors Urin- und Blutproben auf dopingrelevante Substanzen. Zunächst wird allgemein getestet (Screening), bei nicht eindeutig negativen Resultaten wird gezielt nachgeprüft. Eine positive Probe heisst, dass eine oder mehrere verbotene Substanzen (verbotene Wirkstoffe bzw. deren Umwandlungsprodukte, sogenannte Metaboliten) nachgewiesen wurden.

Die weltweit am häufigsten gefundenen Dopingsubstanzen sind Anabolika, Stimulanzien und Cannabinoide. Diese Substanzen werden hauptsächlich mittels Gaschromatographie und anschliessender Massenspektrometrie detektiert. Durch ein chromatographisches Verfahren werden einzelne chemische Verbindungen aus Gemischen herausgetrennt (Gaschromatographie GC, Flüssigkeitschromatographie LC). Danach folgt die massenspektrometrische Identifizierung (MS). Das Massenspektrum einer jeweiligen Substanz ist einzigartig und somit vergleichbar wie ein Fingerabdruck beim Menschen. Ausser MS werden noch weitere Verfahren (z.B. immunologische) zur Identifizierung der einzelnen Substanzen verwendet.

Athlet:innenrechte bei der Analyse

Athlet:innen haben folgende Rechte bei der Analyse von Dopingproben:

  • Über das Resultat der Analyse der A-Probe informiert zu werden
  • Bei der Teilung der Probe anwesend zu sein
  • Bei einer positiven A-Probe innert der vorgegebenen Frist die Analyse der B-Probe zu verlangen (ansonsten gilt das Analyseresultat der A-Probe als definitiv)
  • Bei der Öffnung und Analyse der B-Probe anwesend zu sein
  • Zur allfälligen Analyse der B-Probe im Labor eine Fachperson der eigenen Wahl beizuziehen
  • Kopien der Laborunterlagen zu den A-und B-Proben anzufordern

Mehr Informationen über die verschiedenen Analyseverfahren sind bei der Deutschen Sporthochschule Köln zu finden.