Dopingkontrollen müssen jederzeit und unvorhergesehen stattfinden können. Die Meldung der Aufenthaltsorte, die sogenannten Whereabouts, dient dazu, dass Athletinnen und Athleten jederzeit auffindbar sind und die Kontrollen sinnvoll geplant werden können. Grundsätzlich haben alle Athletinnen und -Athleten sowie Teams, die einem Kontrollpool zugeteilt sind, quartalsweise Meldungen zu ihren Aufenthaltsorten einzureichen.
Das Erfassen und Aktualisieren der Whereabouts wird durch die betroffenen Athletinnen und Athleten selbst oder im Fall eines Teamsports durch den Team-Administrator für das gesamte Team erledigt.
Quartalsplanung und kurzfristige Änderungen
Whereabouts müssen viermal jährlich für das nächste Quartal vollständig eingereicht werden. Dafür gelten folgende verbindliche Termine:
- 15. Dezember
- 15. März
- 15. Juni
- 15. September
Kurzfristige Planänderungen oder Zusatzinformationen sind sofort nachzutragen, damit die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben jederzeit gewährleistet ist.
Whereabouts-Anforderungen an Athleten
Athletinnen und Athleten in Kontrollpools haben Angaben zu folgenden Aktivitäten inkl. genauer Adresse und Anwesenheitszeiten zu übermitteln:
Zusätzlich und nur für NRTP-Athleten: Tägliches 60-Minuten-Zeitfenster zwischen 5 und 23 Uhr, in welchem sich die Athletinnen und Athleten zwingend am angegebenen Ort aufhalten.
Werden für einen Tag keine Angaben gemacht, geht Antidoping Schweiz davon aus, dass sich die Athletinnen und Athleten grundsätzlich am Hauptwohnort aufhalten. Kurze Abwesenheiten müssen nicht angegeben werden. Dies gilt beispielsweise für die täglichen Einkäufe. Details können den Planungsbeispielen entnommen werden:
Meldepflichtverstoss
Ungenaue, unvollständige, nicht aktuelle Angaben sowie eine nicht fristgerechte Übermittlung der Whereabouts können bei Athletinnen und Athleten sanktioniert werden. Folgende Fälle sind möglich:
- Meldepflicht-Versäumnis (Filing Failure): Aufenthaltsorte werden nicht fristgerecht oder nicht ausreichend ausführlich erfasst bzw. geändert.
- Versäumte Kontrolle («Missed Test»): Ein NRTP-Athlet ist im definierten 60-Minuten-Zeitfenster am angegebenen Ort für eine Kontrolle nicht auffindbar.
Die Kombination von drei Meldepflichtversäumnissen und/oder versäumten Kontrollen (bei Antidoping Schweiz und/oder dem Internationalen Sportverband) innerhalb von 12 Monaten stellt einen Meldepflichtverstoss («Whereabouts Failure») dar. Dies gilt gemäss Artikel 2.4 des Doping-Statuts als Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und kann mit einer Sperre sanktioniert werden.
Athletinnen und Athleten können im Falle von Meldepflichtversäumnissen und versäumten Kontrollen bei Antidoping Schweiz eine administrative Überprüfung beantragen. Die administrative Überprüfung wird durch Rechtsanwalt Laurent Contat, Lausanne, in Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt.
Whereabouts-Anforderungen an Teams
Die Team-Administratoren der in Kontrollpools eingeteilten Teams sind verpflichtet, folgende Angaben quartalsweise bzw. laufend zu übermitteln:
Teamsport I
Upload folgender Angaben und Dokumente via «Team Whereabouts», sobald bekannt, bzw. verfügbar:
- Datum und Zeit der Kaderzusammenzüge
- Örtlichkeit der Kaderzusammenzüge inkl. Übernachtungs- und Trainingsadresse
- Kaderlisten mit privaten Wohnadressen
- Dokumente wie Aufgebote, Tages-/Trainingsprogramme, abweichende Trainingsprogramme einzelner Teammitglieder
Teamsport II
Upload folgender Angaben und Dokumente via «Team Whereabouts», sobald bekannt, bzw. verfügbar:
- Trainingsorte mit exakter Adresse
- Trainingstage und -zeiten
- Temporäre Aufenthalte (z.B. Trainingslager) mit exakter Übernachtungs- und Trainingsadresse
- Kaderlisten mit privaten Wohnadressen
- Dokumente wie Wochen- /Trainingspläne, Aufgebote, abweichende Trainingsprogramme einzelner Teammitglieder
Teamsport III
Publikation via Vereins- bzw. Verbandswebseite oder per E-Mail an whereabouts(a)antidoping.ch, sobald bekannt, bzw. verfügbar.
Für Clubs:
- Trainingsorte mit exakter Adresse
- Trainingstage und -zeiten
Für Nationalteams:
- Datum und Zeit der Kaderzusammenzüge
- Örtlichkeit der Kaderzusammenzüge inkl. Übernachtungs- und Trainingsadresse
- Dokumente wie Aufgebote, Tages-/Trainingsprogramme
Elektronische Whereabouts Plattformen
In der Schweiz müssen die Whereabouts über die «Whereabouts Webseite» (Athleten) bzw. «Team Whereabouts» (Teamsport I und II) übermittelt und aktualisiert werden.
Einige Internationale Sportverbände verlangen von ihren Athleten und Teams, dass sie ihre Meldepflichten mittels des WADA-Systems ADAMS wahrnehmen. Diese Athletinnen und Athleten oder Teams müssen ihre Daten nicht auch noch via Simon an Antidoping Schweiz übermitteln.
Rückmeldungen und Fragen
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