Dreijährige Sperre für zwei Amateur-Fussballer

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Kategorie:
Recht

Zwei Amateur-Fussballer gestanden gegenüber der Stiftung Antidoping Schweiz den Besitz und die Anwendung bzw. versuchte Anwendung eines Dopingmittels ein und akzeptierten eine Sperre von je drei Jahren sowie eine Busse von 120 Franken.

Bei einer Postkontrolle fand die Zollstelle eine an einen Amateur-Fussballspieler adressierte Sendung mit 100 Dianabol-Tabletten, welche die verbotene Substanz Metandienon enthalten. Im anderen Fall wurden im Rahmen einer polizeilichen Hausdurchsuchung drei Ampullen ENA, die Testosteron enthalten, festgestellt. Die als verboten identifizierten Produkte wurden jeweils beschlagnahmt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz vorgegeben, vernichtete Antidoping Schweiz diese Produkte kostenpflichtig.

Die Amateur-Fussballer wurden darüber informiert, dass der Besitz und die (versuchte) Anwendung der verbotenen Substanz Metandienon bzw. Testosteron einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Die betroffenen Personen entschieden sich, eine von Antidoping Schweiz im Rahmen von Art. 10.8.1 Doping-Statut vorgeschlagene Vereinbarung zu akzeptieren, die jeweils eine dreijährige (anstatt einer vierjährigen) Sperre und eine Busse von 120 Franken als Sanktion vorsehen. Die Sperren sind für sämtliche Sportarten weltweit wirksam.

Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass bei Verstössen gegen Anti-Doping-Bestimmungen, wie in diesen Fällen ersichtlich, auch Amateur-Sportler gesperrt werden.