Neben Anti-Doping-Regeln auch Verbandsreglement beachten

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Athleten-Info

Als Wettkampf- und Leistungssportler ist es wichtig, neben den weltweit gültigen Anti-Doping-Bestimmungen auch das internationale Verbandsreglement zu kennen. Dieses regelt oft wichtige Details, insbesondere bei Wettkämpfen. Bei Nicht-Einhaltung der Verbandsregeln können die Athleten disqualifiziert oder sanktioniert werden. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein deutscher Skirennfahrer wurde kürzlich disqualifiziert, weil er zwischen zwei Läufen zusätzlichen Sauerstoff inhaliert hat. Damit hat er nicht gegen die Anti-Doping-Regeln der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) verstossen, sondern gegen die Regeln seines Verbandes, der FIS. Sein Resultat und das Preisgeld wurden gestrichen.

Update per 19.3.2019: Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hat den Entscheid der FIS annulliert. Damit ist der Skirennfahrer nicht mehr disqualifiziert und darf Resultat sowie Preisgeld behalten.

Radsport-Verband UCI verbietet Schmerzmittel Tramadol

Eine wichtige Änderung ihres Verbandsreglements hat die UCI (Union Cycliste Internationale) vorgenommen und betrifft entsprechend sämtliche Radsportler: Der internationale Radsportverband verbietet an Wettkämpfen die Einnahme vom Schmerzmittel Tramadol. Die neue Regelung tritt laut UCI per 1.3.2019 in Kraft.

Der Wirkstoff Tramadol ist nicht auf der Dopingliste aufgeführt und wird entsprechend in der Medikamentenabfrage Global DRO als «nicht verboten» angezeigt. Antidoping Schweiz weist darauf hin, dass Athleten neben der Dopingliste auch die Verbandsregeln berücksichtigen, da in bestimmten Sportarten – wie oben beschrieben – gewisse Substanzen oder Methoden verboten sind, obwohl sie von der WADA zugelassen wären.