Stellungnahme zum Fall Pirmin Lang

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Kategorie:
Öffentlichkeit

Antidoping Schweiz bestätigt laufende Ermittlungen gegen den ehemaligen Schweizer Radfahrer Pirmin Lang. Die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau geleitet.

Nachdem der ehemalige Profi am Freitag via Twitter ein Dopinggeständnis ablegte, wurde in zahlreichen Medien darüber berichtet. In einer Stellungnahme der Swiss Racing Academy sowie in der «NZZ am Sonntag» vom 23.02.2020 wurde über laufende Ermittlungen gegen den ehemaligen Spitzensportler informiert. Im Raum steht ein Verdacht auf einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG). Die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau geleitet. Antidoping Schweiz war von Anfang an involviert und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen. Für weitere Informationen wird an die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Aargau verwiesen.

Erläuterungen zum Sportförderungsgesetz

Artikel 22 Ziffer 1 des Sportförderungsgesetzes besagt, dass «wer zu Dopingzwecken Mittel nach Artikel 19 Absatz 3 herstellt, erwirbt, einführt, ausführt, durchführt, vermittelt, vertreibt, verschreibt, in Verkehr bringt, abgibt oder besitzt oder Methoden nach Artikel 19 Absatz 3 bei Dritten anwendet, (…) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft» wird. Entsprechende Verfahren liegen in der Verantwortung der kantonalen Staatsanwaltschaften in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden. Antidoping Schweiz unterstützt als Kompetenzzentrum der Dopingbekämpfung in der Schweiz die Behörden auf fachlicher Ebene.

Prüfung eines Disziplinarverfahrens

Nach den strafrechtlichen Untersuchungen prüft Antidoping Schweiz die Eröffnung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens nach den Bestimmungen des Doping-Statuts von Swiss Olympic. Diese Bestimmungen sehen für Verstösse unter anderem Sperren im Sport vor.