Doping-Statut von Swiss Olympic

Mit dem Doping-Statut von Swiss Olympic wird der Welt-Anti-Doping-Code in der Schweiz umgesetzt. Es definiert einleitend die Organe der Dopingbekämpfung und deren Zuständigkeiten in unserem Land. Das Sportparlament, bestehend aus Delegierten der Sportverbände, verabschiedet das Doping-Statut. Die aktuell gültige Fassung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Geltungsbereich

Das Doping-Statut und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen sowie die Dopingliste sind für alle Swiss Olympic angeschlossenen Verbände verbindlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen gelten somit für alle Sporttreibenden mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist. Dasselbe gilt für Teilnehmende an Wettkämpfen solcher Organisationen. Entsprechend können diese Sportler:innen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen und allenfalls sanktioniert werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.

Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen

Artikel 2 des Doping-Statuts von Swiss Olympic listet elf Tatbestände auf, die als Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten und folglich die Definition von «Doping» darstellen:

Dopingverstösse

Die in Artikel 2 des Doping-Statuts genannten verbotenen Substanzen und Methoden werden von der Welt-Anti-Doping-Agentur definiert und in der Dopingliste aufgeführt.

Ausführungsbestimmungen

Das Doping-Statut von Swiss Olympic wird durch die folgenden Ausführungsbestimmungen präzisiert, welche von Swiss Sport Integrity erlassen werden: