Dopingsperre für American-Football-Spieler auf drei Jahre angehoben

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Kategorie:
Recht

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat Berufung gegen ein Urteil der Disziplinarkammer des Schweizer Sports einlegt. Das Sanktionsmass wurde nun vor dem Internationalen Sportgerichtshof TAS von zwei auf drei Jahre angehoben.

Der Schweizer NLA-American-Football-Spieler Kai Win Lok Lau wurde im Februar 2023 von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) wegen Vorhandenseins der verbotenen Substanz Ibutamoren in einer Dopingprobe sowie Besitz und Anwendung ebendieser für zwei Jahre gesperrt. Der Athlet entging einer längeren Sperre, da die DK der Ansicht war, dass er als Freizeitsportler eingestuft werden konnte. Swiss Olympic hat das DK-Urteil am 28.02.2023 veröffentlicht.

Gegen dieses Urteil hat die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beim Internationalen Sportgerichtshof (TAS) Berufung eingelegt. Gemäss WADA könne bei einem vorsätzlichen Vergehen keine zweijährige Sperre ausgesprochen und der Athlet im Sinne des Doping-Statuts von Swiss Olympic nicht als Freizeitsportler eingestuft werden, womit eine längere Sperre ausgesprochen werden müsse. Dieser Fall wurde schliesslich mit einer prozessvergleichenden Vereinbarung gemäss Artikel 10.8.2 des Doping-Statuts abgeschlossen.

Die involvierten Parteien, namentlich die WADA, Swiss Sport Integrity und der betroffene Athlet, konnten sich auf eine Sperre von drei Jahren einigen, beginnend ab dem 29. September 2021. Die Vereinbarung zur Beilegung des Verfahrens sowie der Umfang der Sperre und der Zeitpunkt des Beginns der Sperre sind gemäss Artikel 13 des Doping-Statuts nicht anfechtbar und somit endgültig.