Verwarnung für Amateur-Golferin

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Kategorie:
Recht

Swiss Sport Integrity spricht gegen eine Freizeit-Golferin wegen Besitz und versuchter Anwendung der verbotenen Substanz Dehydroepiandrosteron (DHEA) eine Verwarnung aus und verurteilt sie zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an eine Freizeitsportlerin adressierte Sendung mit 240 DHEA-Kapseln vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Wie vom Sportförderungsgesetz (SpoFöG) vorgegeben, verfügte Swiss Sport Integrity die kostenpflichtige Vernichtung dieses Produkts. Die Importeurin konnte keinen medizinischen Grund (ärztliches Rezept) vorweisen, der den Import von DHEA legitimiert hätte.

Vor diesem Hintergrund wurde die Amateursportlerin darüber informiert, dass der Besitz und die versuchte Anwendung der verbotenen Substanz DHEA einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic darstellen. Die Sportlerin konnte belegen, dass sie die Substanz ohne Verschulden bestellt hatte. Zudem ist sie als Freizeitsportlerin einzustufen, weil sie nur an Turnieren innerhalb ihres Klubs teilnimmt. Eine kurze Recherche hätte zwar gezeigt, dass DHEA ein verbotenes Dopingmittel im Sport ist, allerdings ist für Swiss Sport Integrity nachvollziehbar, dass die Golferin als Freizeitsportlerin bei der Bestellung nicht an ihre sportlichen Aktivitäten dachte. Swiss Sport Integrity erliess daraufhin einen Entscheid im Resultatmanagement und stellte fest, dass die Freizeitsportlerin gegen das Doping-Statut verstossen hatte. Insbesondere wurde sie für die versuchte Anwendung und den Besitz schuldig befunden. Swiss Sport Integrity verwarnte die Freizeitsportlerin und bestrafte sie mit einer Geldzahlung von 120 Franken.

Swiss Sport Integrity erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von Dopingmitteln grundsätzlich verboten ist. Die Substanz DHEA ist im Weiteren auf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) aufgeführt und ihr Import ist somit verboten. Das Importverbot gilt unabhängig von sportlichen Aktivitäten, also auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler.